Ein Wunschkennzeichen ist günstiger als viele denken. Die Gebühren dafür sind bundesweit einheitlich – unterschiedlich sind nur die Kosten für die Zulassung selbst. Hier siehst du alle Posten auf einen Blick.
Die Gebühren im Überblick
| Posten | Kosten | Hinweis |
|---|---|---|
| Wunschkennzeichen | 10,20 € | Bundesweit einheitlich |
| Reservierung vorab | 2,60 € | Bundesweit einheitlich |
| Zulassung des Fahrzeugs | je nach Zulassungsstelle | Fällt auch ohne Wunschkennzeichen an |
| Kennzeichenschilder | je nach Anbieter | Zwei Schilder für Autos, eines für Motorräder |
Für das Wunschkennzeichen selbst zahlst du also 12,80 €, wenn du es vorab reservierst. Bezahlt werden diese Gebühren in der Regel erst bei der Zulassung.
Wovon hängen die Zulassungskosten ab?
Die Gebühr für die Zulassung legt die Zulassungsstelle nach der bundesweiten Gebührenordnung fest. Sie unterscheidet sich je nach Anliegen – etwa Neuzulassung, Umschreibung oder Wiederzulassung – und kann von Behörde zu Behörde leicht abweichen. Die aktuellen Beträge findest du auf der Website deiner Zulassungsstelle.
Altkennzeichen: wann die Gebühr anfällt
In vielen Kreisen kannst du zwischen dem aktuellen und einem früheren Kürzel wählen, zum Beispiel AIB statt RO im Landkreis Rosenheim. Wählst du nur das Altkennzeichen und keine bestimmten Buchstaben und Zahlen, fällt dafür in der Regel keine Wunschkennzeichengebühr an. Erst wenn du die Kombination dahinter selbst bestimmst, kostet es die üblichen 10,20 €.
Was kostet es, die Reservierung zu verlängern?
Ob und wie lange du eine Reservierung verlängern kannst, regelt jede Zulassungsbehörde selbst – ebenso die Kosten dafür. Die Frist siehst du bei der Reservierung. Am günstigsten ist es, das Fahrzeug innerhalb der ersten Frist zuzulassen.
So sparst du
- Online reservieren und Termin direkt planen. Dann musst du nichts verlängern.
- Schilder vorab bestellen. So sparst du dir am Termintag den Weg zum Schilderdienst.
- Kennzeichen beim Umzug behalten. Seit 2015 darfst du dein bisheriges Kennzeichen mitnehmen – ganz ohne neue Gebühren für ein Wunschkennzeichen.
Häufige Fragen
Ist ein Wunschkennzeichen überall gleich teuer?
Ja, die Gebühr für das Wunschkennzeichen und die Reservierung ist bundesweit einheitlich. Unterschiedlich sind nur die Kosten für die Zulassung.
Muss ich zahlen, wenn meine Kombination vergeben ist?
Das hängt vom Verfahren deiner Zulassungsstelle ab. Prüf deshalb vorher, ob deine Kombination frei ist – dann zahlst du nur für das, was du auch bekommst.
Kostet ein Wunschkennzeichen jedes Jahr etwas?
Nein. Die Gebühr fällt einmalig bei der Zuteilung an. Solange dein Fahrzeug zugelassen bleibt, entstehen keine weiteren Kosten für das Wunschkennzeichen.
Stand: Oktober 2026. Gebühren laut Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
